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Rhein-Zeitung benötigt für die Bearbeitung der Kündigung die vollständige Anschrift des Vertragsinhabers. Für den Sendenachweis brauchen wir außerdem Deine E-Mail-Adresse.
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Getestet von Stiftung Warentest (07/2021)
FOCUS MONEY-Auszeichnung: Hohe Kundenzufriedenheit (02/2025)
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Direktversand: Kündigung Kostenpflichtig¹ per Einschreiben, Fax oder E-Mail senden
Kein mühsamer Login oder Formularsuche über Kundenportal
Keine Klickfallen zur Vermarktung Ihrer Informationen oder für Neuverträge

Rhein-Zeitung Adresse


Für die Kommunikation mit Rhein-Zeitung bietet sich häufig die schriftliche Korrespondenz an. Insbesondere bei bedeutsamen Angelegenheiten, wie zum Beispiel einer Vertragskündigung, ist es ratsam, diese in schriftlicher Form an Rhein-Zeitung zu übermitteln. Entscheidest du dich für den Versand als Einschreiben, erhältst du zusätzlich einen rechtlich anerkannten Beleg für die Zustellung deines Schreibens

Über diese Adresse erreichst du Rhein-Zeitung schriftlich per Brief:

Rhein-Zeitung Adresse

Rhein-Zeitung Hotline-Nummer
Für den direkten Kontakt zum Rhein-Zeitung Kundenservice steht dir die Telefonnummer 0261 – 9836 2000 zur Verfügung. Über diese Hotline kannst du nicht nur Auskünfte zu deinen Vertragsdetails und -laufzeiten einholen, sondern auch bei auftretenden Schwierigkeiten unmittelbare Unterstützung erhalten. Ein kompetenter Mitarbeiter wird dir bei deinen Anliegen persönlich zur Seite stehen und dir weiterhelfen.

Rhein-Zeitung Webseite und E-Mail-Adresse
Du hast die Möglichkeit, dein Anliegen Rhein-Zeitung per E-Mail an aboservice@rhein-zeitung.net zu übermitteln. In manchen Fällen ist es sogar möglich, eine Kündigung auf diesem Weg einzureichen. Es empfiehlt sich jedoch, vor dem Versand einer Kündigung deine Vertragsunterlagen zu prüfen, um sicherzustellen, dass Rhein-Zeitung diesen Kommunikationsweg für Kündigungen akzeptiert. Für zusätzliche Informationen zu Vertragsdetails, allgemeinen Geschäftsbedingungen und häufig gestellten Fragen kannst du die offizielle Webseite von Rhein-Zeitung besuchen.

Seit 2022 ist ein Kündigungsbutton Pflicht.

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